Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!

Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelungen im bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern, die die Artenvielfalt retten.

Die Kernforderungen:

  • die bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere
  • die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft
  • der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben
  • der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft
  • die Umwandlung von zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen
  • die pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen
  • die Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten.

 

Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgern die Einbringung eines Gesetzesentwurfs in den Bayerischen Landtag. Die erste Hürde ist überwunden: Knapp 100.000 Menschen haben in der ersten Zulassungsphase für das Volksbegehren unterschrieben, im Oktober wurde es vom Innenministerium zugelassen. Jetzt müssen sich vom 31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019 eine Million Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eintragen, um das Volksbegehren Artenvielfalt erfolgreich zu machen. Online ist dies nicht möglich. Zur Eintragung muss der gültige Ausweis vorgelegt werden. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), das Bündnis 90/Die Grünen Bayern und der BUND Naturschutz in Bayern. Ein breites gesellschaftliches Bündnis von mehr als 100 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützen diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.

Weitere Informationen:  www.volksbegehren-artenvielfalt.de

Veröffentlicht: 06.01.2019

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